Aktuell werden die Kosten der Therapie in meiner Praxis von den meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Nach den ersten fünf bis elf Terminen (Sprechstunden bzw. Probatorische Sitzungen) wird in der Regel ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe gestellt. Dieser umfasst einen formellen Antrag Ihrerseits sowie einen Bericht über die Symptomatik, die Diagnostik, die Ziele und den Behandlungsplan meinerseits sowie einen Konsiliarbericht Ihres Hausarztes.
Informieren Sie sich gerne schon im Vorfeld über die genauen Regularien bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe. Einen Link zur Checkliste der DPtV mit möglichen Fragen an Ihre Versicherung finden Sie weiter unten.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Auch hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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